Reichsarbeits- und Wehrertüchtigungslager in Mausbach

Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das entsprechende Gesetz wurde am 26. Juni 1935 erlassen. Es verpflichtete alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts, im Reichsarbeitsdienst zu dienen, und legte die Anzahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen sowie die Dauer des Dienstes fest.

Vorgänger solcher Arbeitsdienstpflichten gab es bereits im Ersten Weltkrieg: Das Hilfsdienstgesetz im Rahmen des Hindenburg-Programms verpflichtete Männer zwischen 17 und 60 Jahren zur Arbeit in der Kriegswirtschaft. In der Weltwirtschaftskrise der 1920er Jahre wurde 1931/32 für Jugendliche der Freiwillige Arbeitsdienst eingeführt. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde der Arbeitsdienst zunehmend zur Pflicht: Mit dem Reichsarbeitsdienstgesetz 1935 mussten alle jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren „gemeinnützige“ Arbeiten verrichten, zunächst auf ein halbes Jahr begrenzt.

Ziele des RAD:

  • Erziehung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft
  • Vermittlung einer „wahren Arbeitsauffassung“ und Achtung der Handarbeit
  • Senkung der Arbeitslosenzahlen
  • Vorbereitung der Jugend auf die militärische Kriegsfähigkeit

Die Aufgaben der RAD-Mitglieder umfassten die Urbarmachung von Land, den Straßen- und Landwirtschaftsbausowie den Aufbau militärischer Anlagen, z. B. am Westwall. Die Teilnehmer, sogenannte „Arbeitsmänner“ und „Arbeitsmaiden“, waren in eigene Lager untergebracht.

In Mausbach wurde ein Reichsarbeitsdienst-Lager 1938 errichtet. Bereits 1942 stand es zeitweise leer.

Reichsarbeits- und Wehrertüchtigungslager

Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. Es lautete u. a.: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen“ und „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“

Eine Arbeitsdienstpflicht hat es bereits im Ersten Weltkrieg mit dem Hilfsdienstgesetz im Rahmen des Hindenburg-Programms gegeben. Dieses Gesetz sah eine allgemeine Arbeitspflicht von Männern zwischen dem 17. und 60. Lebensjahr in der Kriegswirtschaft vor. Der Arbeitsdienst in seiner späteren Form wurde in Verbindung mit der Weltwirtschaftskrise der 1920er Jahre insbesondere für alle Jugendlichen als „Freiwilliger Arbeitsdienst“ 1931/32 eingeführt. Im Zuge der Errichtung des NS-Regimes nach 1933 zwang die Reichsregierung mit dem Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 alle jungen Erwachsenen zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr „gemeinnützige“ Arbeiten zu verrichten. Dieser „Dienst“ wurde vorläufig auf ein halbes Jahr begrenzt. Ziel des Reichsarbeitsdienstes (RAD) war gemäß Gesetz: „die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit zu erziehen“. Ebenso wichtig wie dieser ideologische Anspruch waren die Senkung der Arbeitslosenzahlen und die Aufrüstung.

Die deutsche Jugend sollte „kriegsfähig“ gemacht werden. Dazu arbeitete sie an der Urbarmachung von Land, im Straßenbau, in der Landwirtschaft und im Aufbau militärischer (Abwehr-)Anlagen wie dem „Westwall“. Die „Arbeitsmänner“ und „Arbeitsmaiden“ waren in eigenen RAD-Lagern untergebracht.

Das Mausbacher Reichsarbeitsdienst-Lager wurde im Jahr 1938 errichtet. 1942 stand es bereits einige Zeit leer.

Textquellen: Wikipedia/ReichsarbeitsdienstBundesarchiv

Übergangslager bei den Juden-Transporten

Das Lager wurde 1938 errichtet und durch den Reichsarbeitsdienst bis 1942 genutzt. In der Folge erlangte es als Übergangslager in der Vernichtungsstrategie der Nazis tragische Bedeutung, denn im Juni 1942 wurden hier über 300 jüdische Menschen überwiegend aus Kölner Altersheimen vor ihrem Transport in die Todeslager für einige Tage zusammengepfercht.²

Mausbacher erzählen, dass die alten Menschen in der Abenddämmerung mit Straßenbahnen an der Kirche ankamen und von dort in einem erbärmlichen Zug mit ihren schweren Koffern zu Fuß den Weg zum Lager antreten mussten. Junge Burschen, die beim Tragen helfen wollten, wurden von der Mausbacher Frauenschaftsleiterin daran gehindert und fortgeschickt.

Ihr Schicksal ahnend nahm sich das Ehepaar Toni und Richard Löwendahl einen Tag vor dem Abtransport zum Vernichtungslager Theresienstadt am 14. Juni mit Veronal das Leben. Richard und Toni Löwendahl waren 75 und 59 Jahre alt. Ein amtlicher Bericht über den Abtransport der Menschen aus dem Lager Mausbach über den Stolberger Hauptbahnhof bedarf keines Kommentars:

„Der Abtransport von 340 Juden aus dem Lager Mausbach zur Straßenbahn … vollzog sich ohne Hindernisse. Um 08:40 Uhr waren die Leute in 12 Straßenbahnwagen verladen und wurden zum Hauptbahnhof in Stolberg Rhld. gebracht. Hier traf der Sonderzug erst um 12:10 Uhr von Herzogenrath kommend ein. Die Verladung der Juden in Güterwagen konnte nur unter Einsatz aller anwesenden Polizeibeamten erfolgen, da es den alten Leuten nicht möglich war, die hohen Waggons zu ersteigen. In jedem Wagen wurden 45 Personen einschl. Gepäck untergebracht. Die Verladung erfolgte unter Anordnung und Leitung von Beamten der Stapo [Staatspolizei]. Um 12:30 Uhr konnte der Zug in Richtung Köln abfahren. Im Lager Mausbach hatten sich in der vergangenen Nacht 2 Juden das Leben durch Vergiften mit Veronal genommen. Durch die Stapo […] wurden mir 20 RM zur Verteilung an die eingesetzten Beamten übergeben. Der Betrag wurde unter die 15 eingesetzten Männer verteilt.

Nachdem Hitler im März 1942 die Einrichtung von sogenannten „Wehrertüchtigungslagern der Hitlerjugend“ befohlen hatte, wurde ab August 1942 das Lager von der SS als solches genutzt. Das Ziel der dortigen Indoktrinierung war auch die psychologische Vorbereitung auf eine bedingungslose Todesbereitschaft an den Kriegsfronten.

Textquellen: Dr. Franz-Josef Ingermann, „Verhältnisse im Lager unmenschlich“, in: Stolberger Nachrichten v. 12.08.1988; Gruppe Z, „Nach Ausschwitz verzogen“ (1995), S. 14-15; Manfred Bierganz, „Die Leidensgeschichte der Juden in Stolberg während der NS- Zeit“ (1989); Martin Rüther, „Macht will ich haben“, Bundeszentrale für politische Bildung (2017), S. 180

Informationen zur Lage / Lokation

🧭 50.764358 N 6.263966 O
Gemarkung Gressenich (4255), Flur 58, Flurstück 50
Eigentümerin Stadt Stolberg

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